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Ausstellerstand am StartupBites #FoodSummit20 - die 2. AgriFood/Tech Startup Konferenz am 27. Februar 2020

Buche jetzt Deinen Ausstellerstand für den 2. FoodSummit20

Präsentiere Dein Startup bei mehr als 250 Startups, Corporates, Händler und Investoren aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein! Hier findest Du mehr Infos für Aussteller.

Der FoodSummit20 bietet Inspiration, Austausch und Vernetzung für Startups aus den Bereichen Food & Getränke, Agrarwirtschaft sowie Food- & Agritech, die etablierte Foodwirtschaft und -produktion, den Handel, die Forschung sowie Investoren aus vier Ländern (DACHLI: Deutschland, Österreich, Schweiz & Liechtenstein). Hier findest Du mehr Infos zum Event.

Mitglieder unseres crowdfoods Verbandes erhalten einen Rabatt von 100 € auf den Ausstellerstand (statt 350 € nur 250 €)

Du bist noch kein Mitglied? Startups zahlen im 1. Gründungsjahr 50 € und ab dem 2. - 5. Gründungsjahr 100 €, KMU bis 9 Mitarbeiter 350 € und grössere Unternehmen 500 € Beitrag pro Jahr. Hier kannst Du Dich um eine Mitgliedschaft bewerben.

Konditionen: Die Standbuchung ist verbindlich, ein Storno oder eine Rückerstattung der Standgebühr bei Absage/Nichtteilnahme des Buchenden ist nicht möglich, eine Umtragung der Buchung auf ein anderes Unternehmen/Teilnehmer ist jedoch möglich. Es gelten unsere crowdfoods AGB und unsere Datenschutzerklärung. Bei Buchung als Foodpartner (=kostenloser Stand + zusätzliche Sponsoringleistungen seitens crowdfoods) gelten zusätzliche folgende Konditionen: Da mit der Foodpartnerschaft Kommunikationsleistungen unsererseits im Gegenwert von 1.000 € verbunden sind, müssen wir diese im Falle einer Absage oder bei Nichterscheinen dem Foodpartner in Rechnung stellen.

MWST/UST Hinweis: Verlagerung Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – daher ohne bzw. mit 0.00 MWST/UST Berechnung. Lt. § 13b i. V. m. § 14a Abs. 4 auf Basis des § 3a Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 Ziffer 3 des deutschen UStG verlagert sich die Umsatzsteuerpflicht bei diesen Leistungen auf den Auftraggeber (Reverse Charge Verfahren), die UST Meldung liegt beim Auftraggeber. crowdfoods ist als Verein in der Schweiz mehrwertsteuerbefreit. Für Abrechnungen in der EU/DE, die dem Reverse-Charge Verfahren unterliegen, gilt unsere deutsche UST Nr. 09405/18336 

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